Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

DEFENCE-Technology

Nobelstraße 21 | D-72108 Rottenburg-Ergenzingen
Email: mail@defence-technology.de | http://www.defence-technology. de

Geschäftsleitung: Frau Irina Herzog

§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich der Bedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit der Firma DEFENCE-Technology, im folgenden Auftragnehmer genannt, und insbesondere für Geschäftsbeziehungen die über die Internetseiten der DEFENCE-Technology getätigt werden. Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Durch telefonische Bestellung, persönlichen Kontakt, Bestellung postalisch oder per Email, wie auch direkte Bestellung über eine der Internetseiten von DEFENCE-Technology handelt es sich um eine Auftragsvergabe gemäß § 145 BGB. Diese AGB gilt, wenn der Auftragsgeber seine Rechnungsanschrift im Geltungsbereich und außerhalb des Geltungsbereichs der Bundesrepublik Deutschland hat.

§ 2 Leistungen und Preise

Die Angebote des Auftragsnehmers sind freibleibend. Änderungen jeglicher Art bleiben vorbehalten. Preisangaben in den Online-Plattformen von DEFENCE-Technology sind kein Angebot sondern lediglich eine unverbindliche Preisinformation. Irrtümer in den Preisangaben können nicht ausgeschlossen werden. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Bestellungen und Aufträge die gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, ethische Grundsätze verletzen oder einen anderweitigen Straftatbestand darstellen, nicht zu bearbeiten, abzulehnen oder gegebenenfalls zur Anzeige zu bringen. Die Preise des Auftragnehmers sind Europreise und verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Diese wird zum jeweils gültigen Satz entsprechend den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften in Rechnung gestellt. Die Preise schließen Kosten für Fracht, Porto, Verpackung, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Hierfür anfallende Zusatzkosten sind der Preisliste zu entnehmen oder zu erfragen. Zusätzliche Arbeiten oder Leistungen die vom Auftragsgeber in Auftrag gegeben wurden oder zur Durch- bzw. Ausführung der beauftragten Arbeiten zusätzlich notwendig geworden sind, werden mit einem Stundensatz von Euro 150,- berechnet. Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge, zu deren Ausführung wichtige Daten, Informationen oder Freigaben nicht innerhalb von 2 Kalenderwochen nach Auftragserteilung vorliegen, zu stornieren. Es gelten generell die dem Auftragsgeber angegebenen Zahlungsarten und -fristen.

§ 3 Zahlung und Zahlungsverzug

Die Lieferung erfolgt entweder gegen Zahlung per Nachnahme oder per Vorkasse. Nach Absprache ermöglicht der Auftragnehmer Auftraggebern Zahlungen per Bankeinzug oder Rechnung. Im Verzugsfall ist der Auftragnehmer berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines dem Auftragnehmer entstandenen höheren Schadens bleibt davon unberührt. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Gegenüber Ansprüchen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Im kaufmännischen Verkehr ist ein Zurückbehaltungsrecht und ein Leistungsverweigerungsrecht des Auftraggebers mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen. Bei einer Nichtannahme der Lieferung werden die dadurch entstandenen Kosten berechnet. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet. Bedingt der Auftrag des Auftragsgebers außergewöhnlich große Material-, Entwicklungs- und/oder Arbeitskosten, ist der Auftragsnehmer berechtigt Vorauszahlung zu verlangen. Lieferungen an Privatpersonen oder an Kunden mit Lieferadresse außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgen ausschließlich per Vorkasse, sofern keine anderen Zahlungsarten vereinbart worden sind. Die jeweilige Inrechnungstellung erfolgt nach Auslieferung der Ware. Wird die Ware kundenseitig abgeholt bzw. deren Transport kundenseitig organisiert, erfolgt die Inrechnungstellung nach Mitteilung zu deren Versandbereitstellung.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Auftraggeber zustehenden Ansprüche im Eigentum des Auftragnehmers, auch wenn die einzelne Ware bzw. Leistung bezahlt worden ist oder die vom Auftragnehmer bearbeitete Ware vom Auftraggeber beigestellt worden ist. Zur Weiterveräußerung bzw. zur Weiterverarbeitung, insbesondere die Leistungen des Auftragnehmers betreffend ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Im Rahmen des Eigentumsvorbehaltes tritt der Auftraggeber seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftraggeber nimmt die Abtretung hiermit an.

§ 5 Lieferung

Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportunternehmens versichert. Zusätzliche Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen schriftlich übermittelten Wunsch des Auftraggebers vorgenommen und gehen zu dessen Lasten. Vorbehaltlich eines reibungslosen Betriebsablaufs kann der Auftraggeber den Erhalt der bestellten Waren innerhalb der auf unseren Webseiten angegebenen Lieferfristen erwarten. Eine Haftung für die Einhaltung dieser Liefertermine übernimmt der Auftragnehmer allerdings nicht, es sei denn ein Liefertermin wurde in der Auftragsbestätigung ausdrücklich zugesichert. Lieferzeitangaben in den Internetseiten oder in Angeboten der DEFENCE-Technology sind Richtangaben und keine verbindlichen Terminzusagen. Hierbei beschränkt sich die Ersatzpflicht des Auftragnehmers auf die Höhe des Auftragswertes. Fällt der zugesagte Liefertermin auf einen Feiertag, so verschiebt sich der Liefertermin auf den nächsten Werktag (ausgenommen Samstag). Betriebsstörungen im Betrieb des Auftragnehmers, auch in dem eines Zulieferers des Auftragnehmers, insbesondere Streik, Aussperrung, Aufruhr oder Krieg sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, sowie Störungen in den Datenleitungen, Maschinen- oder Personalausfälle berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Der Auftragnehmer behält sich vor, früher als zum angegebenen Termin produzierte Waren trotz Express-Bestellung vorweg per Standard-Lieferung zu verschicken. Dabei wird in der Regel dennoch gewährleistet, dass die komplette Bestellung bis zum angegebenen Termin angeliefert ist.

§ 6 Gewährleistung

Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Daten, Waren und sonstiger Leistungen sowie der gegebenenfalls vorab übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht der Bereitstellung diesbezüglicher Daten oder Bauteile auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt hätten werden können. Abweichungen in Ausführung, Funktionalität und Leistung des Produkts bzw. Leistung können nur dann reklamiert werden, wenn der Auftraggeber ein Vorabmuster als Referenz geordert bzw. erhalten hat. Wurde keine Vorabfestlegung vorab der endgültigen Fertigung gewünscht bzw. bestellt, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für die Ausführung, Funktionalität und Leistung des Endprodukts. Im Weiteren muss vom Auftraggeber bei spezifischen, individuellen Leistungen und Produkten in Kundenauftrag eine eindeutige Vorgabe in Form eines detaillierten Pflichtenhefts. Mit maßgeblich bei Beanstandungen von Druckprodukten sind auch die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber übermittelten Dateien. Beanstandungen sind innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs für den Auftraggeber ausgeschlossen. Eine Mängelrüge muss schriftlich erfolgen und genaue Angaben zu Art des Mangels und der Anzahl betroffener Artikel, sowie die Lieferdaten beinhalten. Dem Auftraggeber sind die bemängelten Artikel innerhalb einer Woche nach erfolgter schriftlicher Mängelrüge zur Verfügung zu stellen. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, geltend gemacht werden. Beanstandungen sind nicht berechtigt, wenn die Ursachen einer Beanstandung technisch bzw. durch den Prozess bedingt sind und der Kunde hiervon vorab mündlich oder schriftlich informiert worden ist. Für Mängel welche bedingt durch die Beschaffenheit und Art der kundenseitigen Beistellungen oder Informationsweitergabe entstehen wird keine Haftung übernommen! Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl, unter Ausschluss anderer Ansprüche, zur Nachbesserung verpflichtet bzw. hat das Recht auf Nachbesserung, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatz-lieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Die Wandlung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit der gelieferten Ware nur unerheblich mindert. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftraggeber oder ihren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Weist ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber nachweislich ohne Interesse ist. Geringfügige Farbabweichungen vom Original können bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für den Vergleich zwischen einem eventuell angefertigten Proof und Auflagendruck. Der Auftragnehmer haftet für Abweichungen in der Beschaffenheit des verwendeten Materials bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferer. In diesem Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferer an den Auftraggeber abtritt. Soweit die Ansprüche gegen den Zulieferer durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind, haftet der Auftragnehmer wie ein Bürge.

§ 7 Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vom Auftragnehmer oder einem seiner Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Der Auftragnehmer haftet im Falle einer berechtigten Reklamation und erfolglos durchgeführter Nachbesserung nur in der Höhe des betreffenden Auftragswertes. Für etwaige Folgeschäden welche dem Aufraggeber hieraus gegenüber Dritten entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

§ 8 Archivierung

Vorlagen, Rohstoffe, Datenträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus beim Auftragnehmer verwahrt. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände oder Daten versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber zu besorgen.

§ 9 Eigentum / Handelsbrauch

Sofern keine abweichende Regelung getroffen wird, bleiben die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragsprodukts eingesetzten Zwischenerzeugnisse, z.B. Daten, Filme, Lithographien und Druckplatten, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers. Für sie besteht keine Herausgabepflicht und sie werden dementsprechend nicht ausgeliefert.

§ 10 Urheberrecht

Bei Verwendung von Beistellungen jeglicher Art durch den Auftraggeber oder ein durch ihn eingeschalteter Dritter haftet dieser daher gegenüber dem Auftragnehmer dafür, dass er sämtliche Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung aller übertragenen Waren, Daten und sonstiger Informationen besitzt. Außerdem haftet der Auftraggeber dafür, dass durch die Produktion der von ihm in Auftrag gegebenen Artikel keine Schutz- oder Urheberrechte Dritter verletzt werden, seine Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen und dass die herzustellenden bzw. zu bearbeitenden Artikel keine wettbewerbswidrigen Inhalte enthalten. Wird der Auftragnehmer von Dritten, deren Rechte durch die Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Beistellungen verletzt werden, in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten und Aufwendungen frei.

§ 11 Datenschutz

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm vom Auftraggeber überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert die Schriftform. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind, an Dritte, insbesondere an Vertragspartner, weiterzugeben, allerdings nur, soweit dies der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden vom Auftragnehmer beachtet.

§ 12 Widerrufsbelehrung

WiderrufsrechtSie
können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs bzw. die rechtzeitige Rücksendung. Der Widerruf ist zu richten an:

DEFENCE-Technology, Nobelstraße 21, D-72108 Rottenburg a. Neckar.

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück-gewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurück-zusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.

Nicht-Bestehen des Widerrufsrechts
Bitte beachten Sie, dass bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren bzw. Leistungen, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, wie etwa das Bedrucken von beigestellten Waren mit individuellen vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Motiven oder der Beauftragung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber entsprechende individuelle Motive zu erstellen und diese entsprechend weiterzuverarbeiten, wie diese auf beigestellte Waren zu drucken, ein Widerrufsrecht nicht besteht.

§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, so gilt folgendes:
- als Erfüllungsort der von dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu erbringenden vertraglichen Leistungen vereinbaren die Parteien Rottenburg a. N. im Landkreis Tübingen,
- als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis vereinbaren die Parteien Rottenburg a. N. im Landkreis Tübingen.

§ 14 Geltendes Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts werden ausgeschlossen.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

§ 16 Sonstiges

Der Auftragnehmer ist berechtigt, dritte Unternehmen und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Auftrags zu beauftragen. Der Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen oder dem gesamten Unternehmen des Auftragnehmers oder ein. Gesellschafterwechsel oder ein Wechsel der Rechtsform begründen kein Sonderkündigungsrecht.